Bionade/Bios-Streit mit Folgen

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HLW Deidesheim – Nach der einstweiligen Verfügung im Streit zwischen Bionade und Bios zugunsten der "Nordmänner" - Infodienst.de, Getränke-Newsletter online berichtete erstmals am 20. Juni 2008 - liegt nun der endgültige Gerichtsentscheid vor. Bereits durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf war es der Bionade GmbH untersagt, für die Bionade-Getränke mit deren angeblich besonders hohem Calcium- und Magnesiumgehalt zu werben. In Sachen Bionade gegen Nordmann hat das Landgericht Düsseldorf am 24. Juli nun eine Entscheidung getroffen und die auf Antrag von Nordmann im Juni erlassene Einstweilige Verfügung teilweise aufgehoben. Demnach ist es Bionade auch weiterhin erlaubt, auf den Etiketten anzugeben, dass die Produkte Calcium und Magnesium als Zutat enthalten - aber entfallen müssen die entsprechenden Mengenangaben dazu. Sie sind nach der gültigen europäischen Health-Claims-Verordnung () nur noch ab einer bestimmten Menge erlaubt. Die HCVO regelt die Zulässigkeit und Mindeststandards von nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln. Wesentliche Ziele sind die Verbraucher europaweit vor Irreführung und Täuschung zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Die Festlegungen der HCVO beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bleibt die Frage, was wohl die Verbraucher und die Verbraucherverbände zu dieser Entscheidung sagen, da der Gerichtsentscheid die volle Produkttransparenz und Verbraucherinformation ein wenig schwächt. Die wohl ursprüngliche Absicht von Nordmann, auf diesem Wege einen Lieferstopp gegen Bionade zu erwirken, ist jedenfalls fehlgeschlagen aber Bionade muss gesundheitsbezogene Aussagen zurücknehmen. Die Angaben über das in Bionade-Getränken enthaltene Calcium und Magnesium sind in der bisherigen Form unzulässig. Entsprechende Bionade-Werbeaussagen wie auf Etiketten, Broschüren, im Internet sind zukünftig verboten. Laut des durch das noch nicht rechtskräftigen Urteils muss Bionade bis 2. August 2008 alle Etiketten entsprechend ändern. Das Nordmann Getränk Bios darf nach dem Urteil des LG Hamburg dagegen darauf hinweisen, dass es ohne Zuckerzusatz hergestellt wird.