Die Bundesregierung strebt ein modernes Bilanzrecht an und will damit auch kleinere Unternehmen entlasten. Wie es in einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bilanzrechts heißt, sollen mittelständische Einzelhandelskaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit werden. Auch die Schwellenwerte, bei deren Überschreiten Unternehmen ausführliche Informationspflichten haben, werden um 20 Prozent angehoben. So müssen kleine Kapitalgesellschaften, die nicht mehr als 4,8 Millionen Euro Bilanzsumme (bisher vier Millionen) haben, ihre Jahresabschlüsse nicht mehr von einem Abschlussprüfer prüfen lassen. Außerdem müssen sie nur noch die Bilanz, aber keine Gewinn- und Verlustrechnung mehr vorlegen. Erleichterungen gibt es auch für mittlere und große Kapitalgesellschaften. Die mittleren Gesellschaften können in Zukunft auf eine Reihe von Angaben verzichten, große Unternehmen dürfen Bilanzpositionen zusammenziehen. Außerdem soll die Aussagekraft der Unternehmensabschlüsse verbessert werden. Dafür soll der handelsrechtliche Konzernabschluss (HGB-Abschluss) als einfachere und kostengünstigere Alternative im Vergleich zum Konzernabschluss nach IFRS (International Financial Accounting Standards) erhalten bleiben. Wie es in dem Entwurf weiter heißt, können immaterielle selbstgeschaffene Vermögenswerte künftig in die HGB-Bilanz eingesetzt werden. Darunter sind zum Beispiel Patente zu verstehen. Ziel der Modernisierung sei es aber, den handelsrechtlichen Konzernabschluss mit dem Konzernabschluss nach IFRS vergleichbar zu machen.