Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe

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Der in Gastronomie und in Kantinen bekannte Spielgerätehersteller Gauselmann hat einen Sieg vor Gericht errungen. Ihm waren Manipulationen an Spielgeräten vorgeworfen worden. Jetzt kam es zu einer Einstellung des Verfahrens. “... insbesondere die ursprünglich angezeigten Manipulationen im Rahmen von Jackpotausspielungen mit gezielten Gewinnzuweisungen an zuvor ausgesuchte sog. „Topspieler“ durch ein ferngesteuertes Jackpotsystem konnten im Rahmen der hiesigen Ermittlungen nicht festgestellt werden“, heißt es dort. Dies ist die Kernaussage in einem entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe vom 07. August 2008. „Damit wird erneut und zum vierten Mal festgestellt, dass es zu keinem Zeitpunkt Eingriffe in den von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) genehmigten Spiel- und Gewinnplan von Unterhaltungsspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zum Vor- und/oder Nachteil von Spielgästen gegeben hat. Firmeninhaber Paul Gauselmann: "Diese klare Feststellung erfüllt mich als Unternehmer – auch im Interesse meiner Familie und allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - mit großer Zufriedenheit. Für mich hat die erneute Verfahrenseinstellung gezeigt, dass die Staatsanwalt gründlich und umfassend ermittelt und Denunzianten nicht auf den Leim geht".