Kommentare zum Raucher-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

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DEHOGA-Hessen und der Brauerbund Hessen / Rheinland-Pfalz sehen sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Rauchverboten in der Gastronomie in dem Ergebnis ihrer im Mai 2008 durchgeführten Untersuchung zu den Auswirkungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes auf die Gastronomie bestätigt. Danach benachteilige das Nichtraucherschutzgesetz insbesondere die getränkegeprägte Einraumgastronomie. So ermittelten die Verbände in Ihrer Umfrage Umsatzrückgänge von durchschnittlich 31 Prozent in der Einraumgastronomie und solche von 21 Prozent in der Mehrraumgastronomie. „Das Bundesverfassungsgericht hat die unhaltbaren Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gastronomie zu Recht zum Ausgangspunkt seines Urteils gemacht“, kommentiert Axel Jürging, Geschäftsführer des Brauerbundes Hessen / Rheinland-Pfalz das Urteil.
Erich Dederichs (www.dederichs-kommunikation.de), einstiger Kommunikationschef des Deutschen Brauerbundes (als dieser noch in Bonn weilte) und regelmäßiger Leser von "Getränke-Newsletter online" kommentiert das Urteil wie folgt: "Zu früh gequalmt – oder Pyrrhus lässt grüßen. Das Internetlexikon Wikipedia formuliert zum Stichwort Pyrrhussieg“: Ein Pyrrhussieg ist ein zu teuer erkaufter Erfolg. Im ursprünglichen Sinne geht der Sieger aus dem Konflikt ähnlich geschwächt hervor wie ein Besiegter und kann auf dem Sieg nicht aufbauen. Der Ausdruck geht auf König Pyrrhus von Epirus (319/318 - 272 v. Chr.) zurück. Dieser soll nach seinem Sieg über die Römer in der Schlacht bei Asculum (Süditalien) 279 v. Chr. einem Vertrauten gesagt haben: „Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“ Ähnlich könnte es auch den Siegern im Streit vor dem Bundesverfassungsgericht gehen. Ja, sie haben mit Pauken und Trompeten gewonnen, ja, die Regelungen der Nichtraucherschutzgesetze in Berlin und Baden-Württemberg sind verfassungswidrig, ja, die Kosten der Verfahren tragen die beiden unterlegenen Bundesländer (und damit die Steuerzahler), ABER: Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass ein einheitliches, generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Betrieben ohne irgendwelche Ausnahmen mit der Verfassung übereinstimmen würde. Was wird also das Ergebnis dieses Rechtsstreites sein: Die Bundesländer werden sich nicht etwa in die Feinheiten der Definition von irgendwelchen Ausnahmeregelungen einarbeiten, sondern das Rauchen generell verbieten. Vielleicht wird dann trotzdem wieder gegen diese neuen Regelungen geklagt. Aber wie sagte schon Pyyrhus: "Noch so ein Sieg, und wir sind verloren!“ Dann droht vielleicht das Rauchverbot in der Privatwohnung oder im PKW (das hat übrigens die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bereits vor einiger Zeit gefordert….)“.
Derweil gibt es eine Zunahme des Schmuggels bei Zigaretten. Dies werde auf den Wegfall der Grenzkontrollen im Zuge der EU-Osterweiterung und auf die Preissteigerungen bei Zigaretten aufgrund von Steuererhöhungen zurückgeführt, so die Bundesregierung aktuell auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. So wurden im Jahr 2007 rund 465 Millionen Zigaretten durch die Zollverwaltung sichergestellt, zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Die Schmuggler wird das BVG-Urteil freuen...